Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens – Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 wiederholt, mit der ein gegen den Beschwerdeführer erlassener Haftbefehl unter Bedingungen außer Vollzug gesetzt worden war.



