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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Verringerung des Einsatzwertes für die subjektive Bedeutung (Streitwert des fachgerichtlichen Verfahrens) bei verfassungsrechtlich bereits geklärter Rechtslage (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 12.10.2022, AZ 1 BvR 2894/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221012.1bvr289419§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Teilnahme einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit (Pressemeldung des BVerfG)

Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf haben vom 4. bis 7. Oktober 2022 am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit teilgenommen. Der Kongress wurde in diesem Jahr vom Verfassungsgericht der Republik Indonesien ausgerichtet. Ziel der Weltkonferenz ist die Förderung der Verfassungsgerichtsbarkeit als wesentliches Element für Demokratie, die Einhaltung der Menschenrechte und den Rechtsstaat. Themen des Kongresses waren unter anderem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Vorbedingung von Frieden und die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung des Friedens.

Besuch des indischen Chief Justice beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 6. Oktober 2022 besuchten der indische Chief Justice und Präsident des Supreme Court Uday Umesh Lalit und die Richterin des Supreme Court Bela M. Trivedi das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen.

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr vom 1. bis 3. Oktober 2022 unter dem Motto „Zusammen wachsen“ in Erfurt statt. Auf dem Domplatz präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit in einem interaktiven Pavillon gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen. Bürgerinnen und Bürger können dort zudem bei Interviews mit Mitgliedern des Gerichts am 2. und 3. Oktober 2022 einen besonderen persönlichen Eindruck von der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts gewinnen. Am offiziellen Festakt am 3. Oktober 2022 nimmt eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), teil.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. „NSU-Prozess“ gem § 349 Abs 2 StPO – insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung – Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2022, AZ 2 BvR 2222/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220930.2bvr222221Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, EURaBes 841/2008

Reise nach Chile und Peru (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 21. bis 26. September 2022 reisten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter M. Huber nach Chile und Peru. Unter anderem nahmen sie am 27. Jahrestreffen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in Santiago de Chile teil, wo Präsident Harbarth den Eröffnungsvortrag zum Thema „Nationaler und regionaler Grundrechtsschutz in Lateinamerika und Europa: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem“ hielt. Ein weiterer Programmpunkt der Reise war ein Zusammentreffen mit dem Präsidenten des peruanischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Francisco Morales Saravia und weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichts in Lima.