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Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen (Ablehnung der Übertragung des Sorgerechts auf den Vater) – mangelnde Darlegung einer möglichen Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) – möglicherweise strengere Anforderungen an den Verzicht auf eine Kindesanhörung durch die Neuregelung des § 68 Abs 5 Nr 1 FamFG in Verfahren, die die Aufrechterhaltung einer Trennung des Kindes von seinen Eltern zum Gegenstand haben (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2022, AZ 1 BvR 580/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220713.1bvr058022Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1592 BGB, § 1696 BGB, § 68 Abs 3 S 2 FamFG

Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten Beschwerdeführers zum Zwecke eines Interviews erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.