Mitteilung zu dem Verfahren – 7 ABR 9/19 – (Öffentliche Äußerung des Betriebsrats zu betrieblichen Angelegenheiten über einen von ihm unterhaltenen Twitter-Account) (Pressemeldung des BAG)
Pressemitteilung Nr. 23/20 | Mitteilung zu dem Verfahren – 7 ABR 9/19 –
(Öffentliche Äußerung des Betriebsrats zu betrieblichen Angelegenheiten über einen von ihm unterhaltenen Twitter-Account) | Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 6. Dezember 2018 – 5 TaBV 107/17 –




