Ausgleichszahlungen für Thomas Cook-Geschädigte (Pressemeldung des BMJV)
Anmeldeschluss am 15. November 2020 Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem … Ausgleichszahlungen für Thomas Cook-Geschädigte (Pressemeldung des BMJV)