Gericht

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.06.2022, AZ 1 BvR 2103/16, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220603.1bvr210316Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, § 1025 Abs 2 ZPO

Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas L. Paulus scheidet aus dem Amt (Pressemeldung des BVerfG)

Am heutigen Tage hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Paulus die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Andreas Paulus scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Herrn Prof. Dr. Paulus bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Verhandlungstermin am 15. Juli 2022 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 148/21 (Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in einem Verfahren, in dem es um den gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs geht. Es wird voraussichtlich zu klären sein, ob dann, wenn die Vorlage des Fahrzeugbriefs (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) bei dem Fahrzeugerwerb streitig ist, derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast für die Nichtvorlage der Bescheinigung trägt, oder ob der das Fahrzeug besitzende Erwerber die Vorlage beweisen muss.