Gericht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der der Frist für die Eingabe der Beteiligungsanzeige gem § 18 Abs 2 S 1 BWahlG beim Bundeswahlleiter nicht heilbar – hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde der „Lospartei (LOS)“ (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 22.07.2021, AZ 2 BvC 13/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210722.2bvc001321Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 18 Abs 2 S 1 BWahlG, § 18 Abs 2 S 3 BWahlG, § 18 Abs 3 S 3 BWahlG

Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute bekanntgegebenem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats in zwei von der AfD gegen die Bundesregierung beziehungsweise die Bundeskanzlerin gerichteten Organstreitverfahren verworfen.

Das Ablehnungsgesuch, welches die Antragstellerin im Wesentlichen mit dem Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet, ist offensichtlich unzulässig, da es sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt.

Die Veröffentlichung des Beschlusses über das Ablehnungsgesuch erfolgt gesondert.