BVerfG

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen im eA-Verfahren erfolgten Umgangsausschluss – mangelnde Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Angaben zum weiteren Verfahrensverlauf nach Erlass der eA ohne mündliche Verhandlung gem § 51 Abs 2 S 2 FamFG (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2022, AZ 1 BvR 309/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220224.1bvr030922Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 49 FamFG, § 51 Abs 2 S 2 FamFG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Schule abgelehnt haben, erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Mutter nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt hatte, welche die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Grundschule des Sohnes der Beschwerdeführerin abgelehnt haben.

Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde – mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 24.02.2022, AZ 2 BvR 1030/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220224.2bvr103021§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ unzulässig – insb unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen auch noch nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags – Tenorbegründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.02.2022, AZ 1 BvR 717/18, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220223.1bvr071718§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr 12, RdFunkÄndStVtr 22, § 2 Abs 2 Nr 18 RdStVtr vom 18.12.2008

Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.02.2022, AZ 1 BvR 124/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220223.1bvr012422§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 20a IfSG

Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts an der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Am 21. Februar 2022 fand in Paris eine Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Die Konferenz wurde von dem Verfassungsrat, Staatsrat und Kassationshof der Französischen Republik organisiert. Die Veranstaltung würdigte die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Verteidigung der gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten, insbesondere anlässlich des 70-jährigen Bestehens dieser Institution. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Rolle der Richterinnen und Richter bei der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Seitens des Bundesverfassungsgerichts nahmen der Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und die Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König teil.

Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorangegangene Anhörung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Hanseatische Oberlandesgericht die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt hat, indem es ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Anordnung erlassen hat.

Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen.

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei rein formaler Entscheidung über Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 172 Abs 2 S 1 StPO ohne hinreichende Berücksichtigung des Vorbringens zur Verletzteneigenschaft – grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung ggf auch bzgl Straftatbeständen zum Schutz der Rechtspflege (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 11.02.2022, AZ 2 BvR 723/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220211.2bvr072320Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 172 Abs 1 S 1 StPO, § 172 Abs 2 S 1 StPO