Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)
Parteienfinanzierung – Absolute Obergrenze
Parteienfinanzierung – Absolute Obergrenze
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 25. Oktober 2022 (siehe Pressemitteilung Nr.
70/2022 vom 5. August 2022) am
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher sich die Beschwerdeführenden gegen die Klimaschutzgesetzgebung der Bundesrepublik und insbesondere gegen die Nichteinführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richteten.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Beschwerdeführerin – Herausgeberin einer Tageszeitung – in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist, indem ihr die Äußerung „Den Staat lehne [der Antragsteller] (…) ab“ mit der Begründung gerichtlich untersagt wurde, dass für diese Meinung kein Mindestbestand an tatsächlichen Anknüpfungstatsachen festzustellen sei. Die Berichterstattung betrifft einen Beitrag über eine aus Sicht ehemaliger Mitglieder sektenähnliche Gemeinschaft, der der Antragsteller des Ausgangsverfahrens vorstehe.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20. Dezember 2022 (siehe
Pressemitteilung Nr. 90/2022 vom 11. November 2022) am
EPA
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Brun-Otto Bryde wird am 12. Januar 2023 sein 80. Lebensjahr vollenden.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat heute Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter Michael Huber die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Er scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident ihm bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Damit endete ihre 12-jährige Amtszeit. Wegen ihrer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Monika Hermanns bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin sah sich aufgrund dessen in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt.
Am 26. Dezember 2022 ist Herr Bundesverfassungsrichter a. D. Konrad Kruis im Alter von 92 Jahren verstorben.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 wiederholt, mit der ein gegen den Beschwerdeführer erlassener Haftbefehl unter Bedingungen außer Vollzug gesetzt worden war.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung, wendeten sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts, in denen es um die Eingruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ging. Das Land Berlin kann sich jedoch nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war; zudem hätte sie den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 und ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 richtete. Der Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm einen Autounfall, bei dem ein Mensch zu Tode kam. Das Landgericht verurteilte ihn deswegen unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten. Die Fachgerichte haben mit der Annahme, der Beschwerdeführer habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, das Bestimmtheitsgebot nicht missachtet. Ein Verstoß gegen das Schuldprinzip ist ebenfalls nicht dargetan.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers
Dr. Helmut Kohl (fortan: „Erblasser“) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die auf das postmortale Persönlichkeitsrecht gestützte Klagen auf Unterlassung sowie auf Zahlung einer Geldentschädigung betrafen.
Parlamentarisches Fragerecht zum
BfV
Am 10. Dezember 2022 ist der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl im Alter von 90 Jahren verstorben.
ESM-ÄndÜG
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten. In der Hauptsache wenden sich die Antragsteller gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz wurde eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll der Normenkontrollantrag gesichert werden.
ERatG – NGEU