Pressestelle des BVerfG

Erstellt vom Import-Prozess

BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der von Oktober 2014 bis Februar 2015 geltenden Fassung (a.F.), soweit die Regelung Auszubildende in staatlichen Hochschulen betrifft, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorschrift legte den monatlichen Bedarf – die sogenannte Grundpauschale – unter anderem für Studierende an Hochschulen auf 373 Euro fest. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können, dem die Bemessung der Grundpauschale widersprechen könnte. Aus dem objektiv-rechtlichen sozialstaatlichen Auftrag zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folgt derzeit keine spezifisch auf die Hochschulausbildung bezogene Handlungspflicht des Staates.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche Eilentscheidung zur Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines inhaftierten Beschwerdeführers stattgegeben. Der angegriffene Beschluss eines Landgerichts in einem Eilrechtsschutzverfahren, der die Verlegung des Beschwerdeführers in eine andere Justizvollzugsanstalt betrifft, verletzt diesen in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG).

Besuch der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation der Bundesrechtsanwaltskammer unter Leitung ihres Präsidenten Dr. Ulrich Wessels und eine Delegation des Deutschen Anwaltvereins unter Leitung seines Vizepräsidenten Stefan von Raumer besuchten am 21. Oktober 2024 das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Das Treffen diente dem gegenseitigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Themen der Fachgespräche waren unter anderem Umfang und Fristen von Stellungnahmen, Anforderungen an den anwaltlichen Vortrag im verfassungsgerichtlichen Verfahren und die Digitalisierung.

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Schwerin statt. Im Rahmen eines Bürgerfestes präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in unmittelbarer Nähe des Schweriner Marstalls in einem interaktiven Pavillon. Bürgerinnen und Bürger können sich dort über die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts informieren und zudem am 3. Oktober 2024 bei Interviews mit Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen persönlichen Eindruck von ihnen gewinnen. Darüber hinaus werden auf großen Bildschirmen Kurzfilme über die Arbeit und bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gezeigt.

Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz festgelegten Höhe des Kinderfreibetrages im Jahr 2014 (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und Datenspeicherung (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG) sind in Teilen verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 18 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), soweit dieser in Verbindung mit § 13 Abs. 3, § 29 BKAG dem Bundeskriminalamt die Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsverbund erlaubt, sowie § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar sind. Bis zur Neuregelung, längstens bis zum 31. Juli 2025, gelten die Vorschriften mit bestimmten Maßgaben fort. Im Übrigen bleibt die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.

Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt mangels Fristwahrung erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.

Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Im Verfahren 2 BvE 1/20 wendet sich die Antragstellerin gegen die Abwahl des ihrer Fraktion angehörenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode. Im Verfahren 2 BvE 10/21 rügt sie die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Entwicklungsausschusses in der 20. Wahlperiode, bei denen die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten jeweils keine Mehrheit erreichten. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt.

Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen:

Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2024 zu möglichen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften über das Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Der Bundesminister der Justiz hat dem Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 26. Juli 2024 zwei Gesetzentwürfe unter Hinweis darauf übersandt, dass diese als Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen könnten. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu am 11. September 2024 die folgende Stellungnahme beschlossen:

„Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Luxemburg (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 8. bis 9. September 2024 am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungs­­­gerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg unter Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts, LL.M., MPA (Harvard) ausgerichtet. Beteiligt am diesjährigen Treffen war auch das Verfassungsgericht Luxemburg. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehörten unter anderem der Präsident des Verfassungs­­gerichtshofes Österreich Univ.‑Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, der Vizepräsident des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. François Chaix, der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, LL.M. (Harvard), die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Univ.‑Prof. Dr. Gabri­ele Kucsko-Stadlmayer sowie der Präsident des Verfassungsgerichts Luxemburg Thierry Hoscheit. Die Richterinnen und Richter erörterten die Fragestellung „Der Wandel gesellschaftlicher Realitäten und das Spannungsverhältnis zwischen tradierten Werten und dem Schutz vor Diskriminierung – Welche Aufgabe kommt dem Verfassungsrichter bei der Bewältigung dieses Wandels zu?“. Themen der Fachgespräche waren außerdem „Die Rolle der Verfassungsgerichte mit Blick auf die Haushaltsverantwortung des Gesetzgebers in den Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union“ und „Gerichte, Gewaltenteilung und Demokratie“.

Band 7 der „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ erschienen (Pressemeldung des BVerfG)

Der 7. Band der „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ ist erschienen. Das Buch gibt mit 25 Beiträgen aktueller und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts einen Überblick über neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichts aus den Bereichen der allgemeinen Staats- und Grundrechtslehren, des Parlaments-, Parteien- und Wahlrechts sowie über einzelne grundrechtliche und grundrechtsgleiche Gewährleistungen und die europäischen und internationalen Bezüge des Verfassungsrechts.