Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen hat. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.