Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum20.03.2026

Nr. 053/2026

Beschluss vom 27. Januar 2026 – 5 StR 638/25

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil nunmehr zurückgenommen hat, ist dieses damit rechtskräftig.

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin, die Nebenklägerin, im Streit mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und angezündet zu haben.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es im Verlauf des Streits zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin zu einem Gerangel, als letztere im Begriff war, von ihr auf die Terrasse geworfene Kleidung des Angeklagten mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden. Hierbei schwappte Ethanol auf den Rücken der Nebenklägerin, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Hierauf hielt sich die Nebenklägerin selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet in Brand. Der Angeklagte löschte sie durch Wälzen im Schnee und tätigte einen Notruf. Die Nebenklägerin erlitt großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr. Nach einer Notoperation waren noch mehrfach Hauttransplantationen notwendig, ohne dass der vorherige Hautzustand wiederhergestellt werden konnte.

Das Landgericht hat seine Feststellungen insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten, auf Zeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie auf die als glaubhaft bewerteten Angaben des Angeklagten gestützt. Es vermochte sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin übergossen und angezündet hat. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Nebenklägerin hat keinen Rechtsfehler ergeben.

Vorinstanz:

LG Dresden – Urteil vom 24. April 2025 – 16 KLs 733 Js 4131/21

Karlsruhe, den 20. März 2026

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