Verhandlungstermin am 5. November 2025, 9.00 Uhr, in Sachen IV ZR 109/24 (Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel im Rahmen einer Jahres-Reiseversicherung verhandeln, nach der nicht versichert Schäden durch Pandemien sind.








