Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das Material vergleichbar verantwortlich ist wie ein Materialverantwortlicher, dem es anvertraut ist (Urteil des BVerwG 2. Wehrdienstsenat)
Urteil vom 16.10.2025, AZ 2 WD 1.25, ECLI:DE:BVerwG:2025:161025U2WD1.25.0








