Verhandlungstermin am 8. Juli 2025 um 11.00 Uhr in Sachen II ZR 154/23 (Haftungsvergleiche im sog. „Dieselskandal“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Volkswagen AG zu Haftungsvergleichen mit einem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren ehemaligen Vorstandsmitglied sowie Deckungsvergleiche mit den D&O-Versicherern nichtig oder anfechtbar sind.