Revisionshauptverhandlung am 9. Januar 2025, 11.15 Uhr im Verfahren 3 StR 149/24 (Verurteilung infolge ausländerfeindlichen Brandanschlags im Jahr 1991 in Saarlouis)
Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum12.12.2024
Nr. 235/2024
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 9. Januar 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vierer Nebenkläger gegen ein am 9. Oktober 2023 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen setzte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand, um dieses unbrauchbar zu machen und die von ihm als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben. Von den sich insgesamt 21 in dem Haus befindenden Menschen verstarb einer aufgrund erlittener Verbrennungen, die anderen Personen konnten sich letztlich aus dem Haus retten. Das Oberlandesgericht hat sich die Überzeugung gebildet, dass der Angeklagte in Bezug auf acht sich in einem beleuchteten Zimmer in Nähe des Haupteingangs aufhaltenden Personen davon ausgegangen sei, diese würden sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Insofern hat es keinen Tötungsvorsatz angenommen und den Angeklagten nicht wegen zu dem sonstigen Urteilsausspruch hinzutretender Delikte verurteilt.
Der Generalbundesanwalt begehrt zu Lasten des Angeklagten eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich acht weiterer tateinheitlicher Fälle des versuchten Mordes sowie der versuchten besonders schweren Brandstiftung und wendet sich gegen den Strafausspruch. Vier Nebenkläger beanstanden ebenfalls, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden ist. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts.
Die Revisionshauptverhandlung vor dem für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs findet am Donnerstag, dem 9. Januar 2025, 11.15 Uhr, im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Koblenz – Urteil vom 9. Oktober 2023 – 4 StE 10/22
Karlsruhe, den 12. Dezember 2024
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