Urteil des BGH 6a. Zivilsenat vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 1226/22
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 1226/22, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR1226.22.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 1226/22, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR1226.22.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ IV ZR 191/22, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIIZR191.22.0§ 5a aF VVG, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 818 Abs 3 BGB
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Berlin (DAV). Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung, Datenzugang „by design“: Immer wieder werden auf europäischer Ebene Maßnahmen zur Massenüberwachung diskutiert. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Berufsverbänden und zivilgesellschaftlichen Akteuren fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine digitale Sicherheitspolitik, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der europäischen Bürger:innen respektiert – und erteilt den Plänen einer hochrangigen Arbeitsgruppe eine klare Absage. | | In einer EU-Arbeitsgruppe, der sogenannten High-Level Group „Going dark“, wurden Pläne erarbeitet, die drastische Folgen für verschlüsselte Online-Kommunikation hätten. „Europäische Sicherheitsbehörden wünschen sich schon lange Zugang zu den Daten, die über verschlüsselte Messenger ausgetauscht werden“, so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dafür würden sie umfassende Einschnitte in die Bürgerrechte der europäischen Bevölkerung hinnehmen, etwa durch Pläne für eine neue europäische Vorratsdatenspeicherung sowie für technische Möglichkeiten, den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Daten künftig „by design“ vorzusehen. In einem offenen Brief stellen sich zahlreiche Institutionen gegen das Vorhaben – neben dem Deutschen Anwaltverein zählen zu den Unterzeichnenden unter anderem auch European Digital Rights und der Chaos Computer Club. | | „Für das ‚Going-Dark‘-Szenario, das die Arbeitsgruppe an die Wand malt, fehlt die Evidenz“, stellt Ruge fest. Mit „going dark“ bezeichnen Sicherheitsbehörden ihre Sorge, durch moderne Verschlüsselungstechnologien aus der Kommunikation zwischen Kriminellen ausgesperrt zu werden. „Dass Ermittler trotz aller Verschlüsselung weiterhin auf diverse Datenspuren zurückgreifen können, wird gerne ausgeblendet“, kritisiert die DAV-Hauptgeschäftsführerin. In dem offenen Brief machen die Unterzeichnenden deshalb deutlich, dass auch im Rahmen einer effizienten und zeitgemäßen Kriminalitätsbekämpfung die Grund- und Bürgerrechte gewahrt werden müssen. | | >>> Zum offenen Brief