Höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Mehr Geld für Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder und im Familienrecht tätige Pflegerinnen und Pfleger: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrens­pflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Mietpreisbremse: Bundesregierung schlägt Verlängerung bis 31. Dezember 2029 vor (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Persön­lich­keits­rechte in Europa bewahren! (Presse­mit­tei­lungen – Rechts­politik des DAV)

Berlin (DAV). Chatkon­trolle, Vorrats­da­ten­spei­cherung, Datenzugang „by design“: Immer wieder werden auf europäischer Ebene Maßnahmen zur Massen­über­wachung diskutiert. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Berufs­ver­bänden und zivilge­sell­schaft­lichen Akteuren fordert der Deutsche Anwalt­verein (DAV) eine digitale Sicher­heits­politik, die Privat­sphäre und Persön­lich­keits­rechte der europäischen Bürger:innen respektiert – und erteilt den Plänen einer hochrangigen Arbeits­gruppe eine klare Absage.  |  | In einer EU-Arbeits­gruppe, der sogenannten High-Level Group „Going dark“, wurden Pläne erarbeitet, die drastische Folgen für verschlüsselte Online-Kommuni­kation hätten. „Europäische Sicher­heits­be­hörden wünschen sich schon lange Zugang zu den Daten, die über verschlüsselte Messenger ausgetauscht werden“, so Rechts­an­wältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptge­schäfts­führerin des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Dafür würden sie umfassende Einschnitte in die Bürger­rechte der europäischen Bevölkerung hinnehmen, etwa durch Pläne für eine neue europäische Vorrats­da­ten­spei­cherung sowie für technische Möglich­keiten, den Zugang von Strafver­fol­gungs­be­hörden zu Daten künftig „by design“ vorzusehen. In einem offenen Brief stellen sich zahlreiche Institu­tionen gegen das Vorhaben – neben dem Deutschen Anwalt­verein zählen zu den Unterzeich­nenden unter anderem auch European Digital Rights und der Chaos Computer Club.  |  | „Für das ‚Going-Dark‘-Szenario, das die Arbeits­gruppe an die Wand malt, fehlt die Evidenz“, stellt Ruge fest. Mit „going dark“ bezeichnen Sicher­heits­be­hörden ihre Sorge, durch moderne Verschlüs­se­lungs­tech­no­logien aus der Kommuni­kation zwischen Kriminellen ausgesperrt zu werden. „Dass Ermittler trotz aller Verschlüs­selung weiterhin auf diverse Datenspuren zurück­greifen können, wird gerne ausgeblendet“, kritisiert die DAV-Hauptge­schäfts­führerin. In dem offenen Brief machen die Unterzeich­nenden deshalb deutlich, dass auch im Rahmen einer effizienten und zeitgemäßen Krimina­li­täts­be­kämpfung die Grund- und Bürger­rechte gewahrt werden müssen.  |  | >>> Zum offenen Brief