
Beschluss des BPatG München 28. Senat vom 11.12.2024, AZ 28 W (pat) 1/21
Beschluss vom 11.12.2024, AZ 28 W (pat) 1/21, ECLI:DE:BPatG:2024:111224B28Wpat1.21.0
Beschluss vom 11.12.2024, AZ 28 W (pat) 1/21, ECLI:DE:BPatG:2024:111224B28Wpat1.21.0
Beschluss vom 11.12.2024, AZ XI R 15/21, ECLI:DE:BFH:2024:B.111224.XIR15.21.0§ 25a Abs 1 Nr 2 UStG 2005, § 25a Abs 6 UStG 2005, Art 314 EGRL 112/2006, § 126a FGO, § 163 AO
Beschluss vom 11.12.2024, AZ 10 B 9/24, 10 B 9/24 (10 C 6/24), ECLI:DE:BVerwG:2024:111224B10B9.24.0§ 68 Abs 3 Nr 1 Alt 2 WHG 2009, § 67 WHG 2009, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 560/21, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR560.21.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 490/21, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR490.21.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 458/21, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR458.21.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ VIa ZR 1226/22, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR1226.22.0
Urteil vom 11.12.2024, AZ IV ZR 191/22, ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIIZR191.22.0§ 5a aF VVG, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 818 Abs 3 BGB
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.