Höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Mehr Geld für Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder und im Familienrecht tätige Pflegerinnen und Pfleger: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrens­pflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Mietpreisbremse: Bundesregierung schlägt Verlängerung bis 31. Dezember 2029 vor (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.