Urteil des BGH 4. Zivilsenat vom 02.10.2024, AZ IV ZR 37/23
Urteil vom 02.10.2024, AZ IV ZR 37/23, ECLI:DE:BGH:2024:021024UIVZR37.23.0
Urteil vom 02.10.2024, AZ IV ZR 37/23, ECLI:DE:BGH:2024:021024UIVZR37.23.0
Beschluss vom 02.10.2024, AZ AK 75/24, ECLI:DE:BGH:2024:021024BAK75.24.0
Beschluss vom 02.10.2024, AZ AK 74/24, ECLI:DE:BGH:2024:021024BAK74.24.0
Kammerbeschluss vom 02.10.2024, AZ 1 BvR 2103/16, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241002.1bvr2103§ 94 Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Urteil vom 02.10.2024, AZ VIa ZR 750/22, ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR750.22.0
Beschluss vom 02.10.2024, AZ AK 76/24, ECLI:DE:BGH:2024:021024BAK76.24.0
Beschluss vom 02.10.2024, AZ AK 72 u. 73/24, AK 72/24, AK 73/24, ECLI:DE:BGH:2024:021024BAK72.24.0
Urteil vom 02.10.2024, AZ VIa ZR 1371/22, ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR1371.22.0
Urteil vom 02.10.2024, AZ VIa ZR 287/21, ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR287.21.0
Urteil vom 02.10.2024, AZ VIa ZR 1122/22, ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR1122.22.0
Urteil vom 02.10.2024, AZ VIa ZR 327/22, ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR327.22.0
Am 4. Oktober 2024 jährt sich das islamistische Messerattentat auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden zum vierten Mal. Eines der Opfer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer wurde schwer verletzt. Zahlreiche Menschen erlebten den Anschlag mit. Die Opferbeauftragten des Bundes und des Freistaates Sachsen nehmen – in Abstimmung mit der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen – an der Gedenkveranstaltung teil.
In den oben genannten Verfahren (Pressemitteilung 115/24) wurde der auf den 8. Oktober 2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben, nachdem die Revisionen in beiden Verfahren zurückgenommen worden sind.
Die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll befristet um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Bundeskabinett hat heute eine entsprechende, vom Bundesjustizministerium vorgelegte Formulierungshilfe beschlossen.
Strafrecht wird verschärft / Instrumente der Ermittlungsbehörden werden erweitert
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel zulässig ist.
Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Schwerin statt. Im Rahmen eines Bürgerfestes präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in unmittelbarer Nähe des Schweriner Marstalls in einem interaktiven Pavillon. Bürgerinnen und Bürger können sich dort über die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts informieren und zudem am 3. Oktober 2024 bei Interviews mit Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen persönlichen Eindruck von ihnen gewinnen. Darüber hinaus werden auf großen Bildschirmen Kurzfilme über die Arbeit und bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gezeigt.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.