Schließung eines Fitnessstudios aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Anspruch auf Rückzahlung der Monatebeiträge wegen Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung; Ausschluss der Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (Urteil des BGH 12. Zivilsenat)

Urteil vom 04.05.2022, AZ XII ZR 64/21, ECLI:DE:BGH:2022:040522UXIIZR64.21.0§ 275 Abs 1 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 326 Abs 1 BGB, § 326 Abs 4 BGB, § 346 Abs 1 BGB

Bundeskabinett beschließt Evaluierungsbericht zum Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz (Pressemeldung des BMJV)

Reform erzielt einen fairen Interessenausgleich Die Bundesregierung hat heute den gemäß § 142 des Urheberrechtsgesetzes vorgelegten Bericht zu den durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz reformierten §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Im Sommer 2017 hatte der Deutsche Bundestag die Reform des Bildungs- und Wissenschafts-Urheberrechts beschlossen, die im März 2018 in Kraft getreten war. Die Reform hatte Bundeskabinett beschließt Evaluierungsbericht zum Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz (Pressemeldung des BMJV)

Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen vom 30. März 2022 – 2 BvR 2069/21 – und vom 20. April 2022 – 2 BvR 1713/21 – hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Auslieferungen der Beschwerdeführer – im Verfahren 2 BvR 1713/21 zum Zwecke der Vollstreckung einer Maßregel nach Schweden, im Verfahren 2 BvR 2069/21 zum Zwecke der Strafverfolgung in die Türkei – für zulässig erklärt wurden.

Die angegriffenen Beschlüsse der Fachgerichte verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Da die den Entscheidungen zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Fragen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bislang nicht geklärt sind, hätten die Fachgerichte gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union absehen dürfen.

Nichtannahme einer unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde – Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 02.05.2022, AZ 1 BvR 625/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220502.1bvr062522§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 20a IfSG

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 WoZwEntfrG BE (Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) – Eigentumsgarantie und allgemeiner Vertrauensschutz schützen bauliche Nutzung von Grundstücken nur bei formeller bzw materieller Baurechtsmäßigkeit – hier: unzureichende Vorlagebegründung zum Bestandsschutz, insb zur baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WoZwEntfrG BE (Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Kammerbeschluss vom 29.04.2022, AZ 1 BvL 2/17, 1 BvL 3/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 6/17, ECLI:DE:BVerfG:2022:lk20220429.1bvl000217Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG