Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Berufungszurückweisung im Beschlusswege trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache sowie trotz Erfordernisses der Zulassung der Revision wegen Divergenz (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.1bvr083221Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 MietBegrG BE, § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO – Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 2 BvR 2061/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.2bvr206119Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung wegen Aberkennung der Tariffähigkeit durch die Arbeitsgerichte (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte wehrte, mit denen ihr auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder die Tariffähigkeit aberkannt worden war.

Verhandlungstermin am 21. November 2022, 12:00 Uhr, in Sachen VIa ZR 335/21 („Dieselverfahren“; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche Folgefragen) (Pressemeldung des BGH)

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) wird am 21. November 2022 in einer Sache verhandeln, die die Frage der Bindungswirkung der Typgenehmigung für die Zivilgerichte in einem Dieselverfahren betrifft.

Verhandlungstermin am 29. September 2022 um 11.00 Uhr in Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19 (Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht) (Pressemeldung des BGH)

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß eines Apothekers gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und dies von einem anderen Apotheker mit einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.