Teilnahme einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit (Pressemeldung des BVerfG)

Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf haben vom 4. bis 7. Oktober 2022 am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit teilgenommen. Der Kongress wurde in diesem Jahr vom Verfassungsgericht der Republik Indonesien ausgerichtet. Ziel der Weltkonferenz ist die Förderung der Verfassungsgerichtsbarkeit als wesentliches Element für Demokratie, die Einhaltung der Menschenrechte und den Rechtsstaat. Themen des Kongresses waren unter anderem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Vorbedingung von Frieden und die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung des Friedens.

Besuch des indischen Chief Justice beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 6. Oktober 2022 besuchten der indische Chief Justice und Präsident des Supreme Court Uday Umesh Lalit und die Richterin des Supreme Court Bela M. Trivedi das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen.

Temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Kabinett beschließt Formulierungshilfe Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Der Krise treten wir als Bundesregierung entschieden entgegen – mit unterschiedlichsten Maßnahmen. Wir wissen, dass viele Unternehmen gegenwärtig Temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. „NSU-Prozess“ gem § 349 Abs 2 StPO – insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung – Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2022, AZ 2 BvR 2222/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220930.2bvr222221Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, EURaBes 841/2008

Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ( EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Große multinationale Konzerne sollten sich in den Ländern, in denen sie Gewinne erwirtschaften, auch an der Finanzierung des Gemeinwesens Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr vom 1. bis 3. Oktober 2022 unter dem Motto „Zusammen wachsen“ in Erfurt statt. Auf dem Domplatz präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit in einem interaktiven Pavillon gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen. Bürgerinnen und Bürger können dort zudem bei Interviews mit Mitgliedern des Gerichts am 2. und 3. Oktober 2022 einen besonderen persönlichen Eindruck von der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts gewinnen. Am offiziellen Festakt am 3. Oktober 2022 nimmt eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), teil.

Verhandlungstermin am 26. Oktober 2022, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21 (Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kauf- und Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.