Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung) – Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener Bescheidung eines Ablehnungsgesuchs (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.11.2022, AZ 2 BvQ 92/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:qk20221122.2bvq009222§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern gegen Pflicht zur Auskunftserteilung über am Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligte Firmen (Kammerbeschluss ohne Begründung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Kammerbeschluss ohne Begründung vom 22.11.2022, AZ 1 BvR 2020/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221122.1bvr202022Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Strafgerichtliche Hauptverhandlung wird digital dokumentiert (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) veröffentlicht. Foto: Adobe Stock Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Wir bringen unsere Strafverfahren auf die Höhe der Zeit. Eine digitale Dokumentation der Hauptverhandlung ist überfällig. Die Inhalte der Hauptverhandlung an Landgerichten und Oberlandesgerichten sollen deshalb Strafgerichtliche Hauptverhandlung wird digital dokumentiert (Pressemeldung des BMJV)

Besuch von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 21. November 2022 besuchte eine Delegation des Bundesgerichtshofs unter Leitung seiner Präsidentin Bettina Limperg das Bundesverfassungsgericht zum Gedankenaustausch. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB für die deutsche Rechtsprechung und ihr Verhältnis zu den Unionsgerichten sowie die Überprüfung der Anwendung unionsrechtlich vollvereinheitlichter Regelungen des deutschen Rechts durch deutsche Gerichte am Maßstab der Unionsgrundrechte. Zudem wurde die Überprüfung der Handhabung der Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Fachgericht thematisiert. Ein weiteres Thema war die Befangenheit bei Vorbefassung.

Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser ist neuer Präsident des Kuratoriums der IRZ (Pressemeldung des BMJV)

Das Kuratorium der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) hat einen neuen Präsidenten: Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ), ist bei der Kuratoriumssitzung am heutigen Montag zum Präsidenten gewählt worden. Er tritt die Nachfolge an von Christian Lange. Lange stand dem Kuratorium der IRZ seit 2020 vor und war von Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser ist neuer Präsident des Kuratoriums der IRZ (Pressemeldung des BMJV)

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wg offensichtlichen Begründungsmangels – erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr – Absehen von weiterer Begründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2022, AZ 2 BvR 546/22, 2 BvR 547/22, 2 BvR 923/22, 2 BvR 927/22, 2 BvR 928/22
… mehr
, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221118.2bvr054622
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim Verfassungsgericht der Republik Korea (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth besuchte vom 15. bis 17. November 2022 das Verfassungsgericht der Republik Korea und wurde dort von dem Präsidenten Namseok Yoo empfangen. Die während des Besuchs geführten Fachgespräche behandelten verfassungsrechtliche Fragestellungen zu Schutzmaßnahmen gegen COVID-19, zum Umweltschutz sowie zur Suizidhilfe.

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einfachrechtlichen Rechtsbehelfen – hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs 2 S 2 StPO bei übermäßig langer Dauer der Durchsicht von Beweismitteln (§ 110 StPO) in einem Steuerstrafverfahren (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 17.11.2022, AZ 2 BvR 827/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221117.2bvr082721§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 94 Abs 2 StPO, § 98 Abs 1 S 1 StPO, § 98 Abs 2 S 2 StPO, § 102 StPO