Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie – eigene Betroffenheit der beschwerdeführenden Unternehmen nicht hinreichend substantiiert dargelegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 01.06.2022, AZ 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1152/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1155/21
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, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220601.1bvr288820
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 6 Abs 9 AEntG 2009, § 2 Abs 1 SAFleischWiG

Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig sind. Die Vorlageverfahren betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29. November 2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf Wohnraum, der bereits vor Erlass des Gesetzes zur Vermietung als Ferienwohnung genutzt wurde. Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz stellt eine solche Nutzung von Wohnraum grundsätzlich unter den Vorbehalt einer Genehmigung.