Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch zu Unrecht auf § 62 Abs 5 AufenthG aF gestützte vorläufige Ingewahrsamnahme eines ausreisepflichtigen Ausländers auf Anordnung der Ausländerbehörde – geplante Festnahme erfordert richterliche Haftanordnung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.02.2022, AZ 2 BvR 2247/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220210.2bvr224719Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 5 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 427 Abs 2 FamFG

Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung  | (Pressemeldung des BMJV)

Referentenentwurf veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz (AktG) eingeführt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz heute Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung  | (Pressemeldung des BMJV)