Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge: Bewertung der Berufung des Verbrauchers auf sein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht als missbräuchlich oder betrügerisch (EuGH-Vorlage des BGH 11. Zivilsenat)

EuGH-Vorlage vom 31.01.2022, AZ XI ZR 113/21, XI ZR 144/21, XI ZR 196/21, XI ZR 215/21, XI ZR 228/21
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, ECLI:DE:BGH:2022:310122BXIZR113.21.0
§ 242 BGB, § 495 BGB, Art 14 Abs 1 EGRL 48/2008, Art 267 AEUV

Erfolgloser Eilantrag bzgl der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die Untersagung der sogenannten „Montagsspaziergänge“ im Wege der Allgemeinverfügung – Zulässigkeit eines solchen präventiven Versammlungsverbot im Hauptsacheverfahren zu klären – eA-Ablehnung aufgrund einer Folgenabwägung (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 31.01.2022, AZ 1 BvR 208/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220131.1bvr020822Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG

Deutsch-Französischer Austausch in Justizthemen (Pressemeldung des BMJV)

Bundesjustizminister trifft seinen französischen Amtskollegen zum virtuellen Gespräch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann trifft sich heute mit dem französischen Justizminister Éric Dupond-Moretti, um sich über aktuelle rechtspolitische Themen auszutauschen. Das Gespräch wird im Rahmen einer Videokonferenz geführt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Ich freue mich, dass ich nach unserem ersten Kennenlernen am Rande des letzten Deutsch-Französischer Austausch in Justizthemen (Pressemeldung des BMJV)

Kranzniederlegung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Pressemeldung des BVerfG)

In Berlin wurde am 27. Januar 2022 der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), hat an einer Kranzniederlegung im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas und der sich anschließenden alljährlichen Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden, der heute in Kraft tritt.