Rücktritt vom Kaufvertrag über ein vom sog. Dieselskandal betroffenes Fahrzeug: Störung der Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer bei Nachbesserungsangebot in Form eines Software-Updates; Unzumutbarkeit der Nachbesserung; Darlegungs- und Beweislast für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Schätzung der Gesamtlaufzeit eines Neufahrzeugs (Urteil des BGH 8. Zivilsenat)

Urteil vom 29.09.2021, AZ VIII ZR 111/20, ECLI:DE:BGH:2021:290921UVIIIZR111.20§ 323 Abs 1 BGB, § 323 Abs 2 Nr 3 BGB, § 326 Abs 5 BGB, § 346 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB

Deliktische Haftung des Fahrzeugmotorenherstellers in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden (Urteil des BGH 6. Zivilsenat)

Urteil vom 28.09.2021, AZ VI ZR 29/20, ECLI:DE:BGH:2021:280921UVIZR29.20.0§ 31 BGB, § 826 BGB, § 138 ZPO, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007

Das Einheitliche Patentgericht kommt (Pressemeldung des BMJV)

Deutschland ratifiziert das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht Die Bundesregierung hat heute die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Dies stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts dar. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt hierzu:„Mit diesem Schritt Das Einheitliche Patentgericht kommt (Pressemeldung des BMJV)