Markenbeschwerdeverfahren – „MetroIntegrator (IR-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – durchschnittliche Kennzeichnungskraft im maßgeblichen Warenbereich – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Prägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke durch den mit Wortbestandteil der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Bestandteil – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – kein Sonderschutz der bekannten Marke (Beschluss des BPatG München 30. Senat)

Beschluss vom 25.03.2021, AZ 30 W (pat) 520/19§ 119 MarkenG, § 124 MarkenG, § 107 MarkenG, § 114 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG