Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgrundsatz im Zwischenverfahren gem §§ 199ff StPO – hier: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.02.2021, AZ 2 BvR 2128/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210203.2bvr212820Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG

Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der EU – Unzulässigkeit des Antrags mangels substantiierter Darlegung, dass die Ratifikation jenes Übereinkommens einen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG begründen könnte (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 03.02.2021, AZ 2 BvQ 97/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210203.2bvq009720Art 59 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, GII210003

Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der EU (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verworfen, mit dem das Inkrafttreten des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Übk) verhindert werden sollte. Der Antrag ist bereits unzulässig, weil die Antragstellerin weder substantiiert dargelegt hat, dass die Ratifikation sie in ihren Rechten verletzen könnte noch dass sie insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis besitzt.

Bundeskabinett beschließt Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Pressemeldung des BMJV)

Mehr Rechtssicherheit für Stiftungen und Stifter durch bundeseinheitliche Regelungen Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:„Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das zivilrechtliche Stiftungsrecht geprägt durch ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Die Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen sind zwar vielfach ähnlich, hinsichtlich zentraler Bundeskabinett beschließt Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Pressemeldung des BMJV)

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinien (Pressemeldung des BMJV)

Urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wird gesetzlich geregelt Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:„Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinien (Pressemeldung des BMJV)

Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines V-Person-Führers zum Zwecke der Zeugenvernehmung gegenüber dem Untersuchungsausschuss (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines Organstreitverfahrens einen Antrag der Fraktionen der Freien Demokraten, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag sowie von Obleuten dieser Fraktionen im Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 zurückgewiesen.

Erfolgreicher Eilantrag in Bezug auf eine Auslieferung nach Lettland – Verletzung von Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) durch menschenunwürdige Haftbedingungen möglich – Mitteilung der zu erwartenden Haftbedingungen unzureichend – eigene fachgerichtliche Gefahrenprognose nicht erkennbar – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 02.02.2021, AZ 2 BvR 156/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210202.2bvr015621Art 1 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG, Art 3 MRK

Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts bei der Bundestagswahl (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem ein Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zurückgewiesen wurde, als unzulässig verworfen.