Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat sich bewährt – BMJV zieht Bilanz und prüft Erweiterungen (Pressemeldung des BMJV)

Strafverfahren können für die Opfer von Straftaten mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Um diese Belastungen so gut wie möglich abzumildern, wurde die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Sie steht besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten während des gesamten Strafverfahrens zur Seite. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden sie von besonders qualifizierten Fachkräften unterstützt und betreut. Bei minderjährigen Verletzten von Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat sich bewährt – BMJV zieht Bilanz und prüft Erweiterungen (Pressemeldung des BMJV)