Verhandlungstermin am 29. Juli 2025 um 9.30 Uhr in Sachen VI ZR 426/24 (Klage auf Schadensersatz wegen namentlicher Nennung in einem Demonstrationsaufruf) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Nennung des Namens des Klägers in einem Demonstrationsaufruf der Partei „Freie Sachsen“ zu entscheiden.














