Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am XIX. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 21. bis 23. Mai 2024 richtete das Verfassungsgericht der Republik Moldau den XIX. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte in Chișinău aus. Das Bundesverfassungsgericht hat die Konferenz vor über 50 Jahren mitgegründet und war auch in diesem Jahr mit einer Delegation unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), vertreten. Das Generalthema des Kongresses lautete „Arten und Grenzen der richterlichen Selbstbeschränkung: Die verfassungsgerichtliche Perspektive“. Die Plenarsitzungen befassten sich mit dem Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und supranationalen Gerichten, der Verfassungsgerichtsbarkeit und dem Spannungsfeld zwischen Recht und Politik sowie mit dem Schutz der Verfassungsgrundsätze im Notstandsfall.

Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – Änderung der Rechtsprechung? (Pressemeldung des BAG)

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Dabei muss der Rechtsanwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen, wobei er sich hierbei grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (BGH 17. Mai 2023 – XII ZB 533/22 -; 19. Oktober 2022 – XII ZB 113/21 -).