Verhandlungstermin am 20. Juli 2021, 10.00 Uhr, in Sachen II ZR 152/20 (Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten Software) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kapitalmarktrecht zuständige II. Zivilsenat hat zu entscheiden, ob Aktionären der Volkswagen AG wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts Schadensersatzansprüche gegen den Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software zustehen.

Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Anschluss an sein Urteil vom 5. Mai 2020 betreffend das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (Public Sector Purchase Programme – PSPP) zwei Anträge auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) verworfen.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Erstellung eines „genetischen Fingerabdrucks“ eines Straftäters gem § 81g Abs 1 S 1 StPO – Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung – allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung – erhöhte Begründungsanforderungen bei gegenläufigen Prognoseentscheidungen unterschiedlicher Gerichte (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 14.05.2021, AZ 2 BvR 1336/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210514.2bvr133620Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 21 Abs 1 S 1 TierSchG idF vom 17.12.2018 sowie gegen die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (juris: FerkBetSachkV) (Kammerbeschluss ohne Begründung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.05.2021, AZ 1 BvR 2612/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210514.1bvr261219§ 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, FerkBetSachkV, § 5 TierSchG, § 6 Abs 1 S 2 Nr 2a TierSchG