Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro durch die Strafgerichte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften richtete.












