Erlass einer einstweiligen Anordnung: Übermäßig restriktive Auslegung des § 261 BGB (Änderung einer eidesstattlichen Versicherung) und damit verbundener Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB) kann Grundrechte aus Art 2 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 2 S 2 GG verletzen – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 04.01.2023, AZ 2 BvR 1851/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230104.2bvr185122Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 261 BGB, § 156 StGB

Ressortübergreifende Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt Empfehlungen vorgelegt, mit denen die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung gestärkt werden soll. Damit setzt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen im konkreten Regierungshandeln und insbesondere bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu stärken. Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck erklärt dazu: Ressortübergreifende Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung (Pressemeldung des BMJV)

Bürokratieabbau in Aktion – Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 1. Januar 2023 (Pressemeldung des BMJV)

Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ersatzlos aufgehoben. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:„Mit Gesetzesbüchern ist es manchmal wie mit Kellerverschlägen oder Dachböden: Längst nicht alles, was dort steht, wird noch gebraucht oder passt noch in die Bürokratieabbau in Aktion – Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 1. Januar 2023 (Pressemeldung des BMJV)

Elektronisches Bundesgesetzblatt startet zum Jahresbeginn (Pressemeldung des BMJV)

Gesetze und Verordnungen des Bundes werden zukünftig ausschließlich online verkündet Foto: adobe stock/ Sebastian Fiebak Ab dem 1. Januar 2023 startet die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de. Zukünftig werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch hier verkündet werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Mit dem Start des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir Elektronisches Bundesgesetzblatt startet zum Jahresbeginn (Pressemeldung des BMJV)