Informationen für Presse und Medien (Pressemeldung des BMJV)

Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann hat seine Amtskolleginnen und –kollegen der G7-Staaten am 28. und 29. November zu einem Treffen nach Berlin eingeladen. Ein solches Format der Justizministerinnen und Justizminister wird erstmalig stattfinden. Arbeitsschwerpunkt des Treffens werden die in der Ukraine begangenen völkerstrafrechtlichen Kernverbrechen sein. Die Koordination der Ermittlungen zu diesen Verbrechen soll Informationen für Presse und Medien (Pressemeldung des BMJV)

Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 50 Abs. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel vom 27. September 2021 (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt und nichtig ist, soweit die Vorschrift die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt stellt.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die fortdauernde Fremdunterbringung seiner Kinder aus Gründen des Kindeswohls – Unzulässigkeit mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffener Entscheidung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2022, AZ 1 BvR 1667/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221115.1bvr166722Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1632 Abs 4 S 1 BGB

Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßige haftgrundbezogene Beschränkung in der Untersuchungshaft (§ 119 StPO; hier: akustische Telefonüberwachung) verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 15.11.2022, AZ 2 BvR 1139/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221115.2bvr113922Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO, § 119 Abs 3 StPO