Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe – mögliche Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verurteilung in Abwesenheit des Verteidigers trotz notwendiger Verteidigung – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 19.07.2024, AZ 2 BvR 829/24, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240719.2bvr082924§ 32 Abs 1 BVerfGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 140 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet.