Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung der Wohnung eines Rundfunkredakteurs wegen Verdachts der Unterstützung von „linksunten.indymedia“ verletzt Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) – unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen eines Anfangsverdachts – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.11.2025, AZ 1 BvR 259/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251103.1bvr025924Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Verhandlungstermin am 15. Januar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 106/25 (Altersüberprüfung beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung erfolgen muss.

Festakt zum 75-jährigen Bestehen von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft (Pressemeldung des BGH)

Am heutigen 30. Oktober 2025 fand im Badischen Staatstheater in Karlsruhe vor rund 750 geladenen Gästen ein Festakt aus Anlass des 75-jährigen Bestehens von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft statt. Die Festrede hielt Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Grußworte sprachen der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof Dr. Brunhilde Ackermann. Das Finefones Saxophone Quartet unter Leitung von Peter Lehel sorgte für die musikalische Umrahmung.

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis (Pressemeldung des BAG)

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. | Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.