Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenerhebung für Polizeieinsätze bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga erfolglos – kein verfassungsrechtlich verbürgtes generelles Gebührenerhebungsverbot im Polizeirecht – keine Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitssatzes (Urteil des BVerfG 1. Senat)

Urteil vom 14.01.2025, AZ 1 BvR 548/22, ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20250114.1bvr054822Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 70 Abs 1 GG

Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.