Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Sexualverbrechen: Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung vor (Pressemeldung des BMJV)

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.

Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der Aufhebung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots (Urteil des BVerwG 1. Senat)

Urteil vom 20.11.2025, AZ 1 C 28.24, ECLI:DE:BVerwG:2025:201125U1C28.24.0§ 5 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 5 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 S 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 S 3 AsylVfG 1992, § 11 Abs 1 AufenthG