Verhandlungstermin am 9. Februar 2023 um 10.00 Uhr in Sachen I ZR 113/22 (Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit der Vereinbarung einer an einen Immobilienmakler zu zahlenden Gebühr für die Reservierung eines Grundstücks zugunsten privater Kaufinteressenten zu entscheiden.