ZivilR

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 25/20 am 21. Januar 2021 um 10.00 Uhr, Sitzungssaal N 004 (Amtshaftungsanspruch wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat wird darüber zu entscheiden haben, ob Mietern Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung erlässt, die wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist.

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 168/19 (tödlicher Sturz eines demenzkranken Pflegeheimbewohners aus dem Fenster seines im dritten Obergeschoss gelegenen Zimmers) am 14. Januar 2021, 10.00 Uhr, Sitzungssaal N 004 (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über einen Fall entscheiden, in dem ein demenzkranker Pflegeheimbewohner bei dem Sturz aus dem Fenster seines im dritten Obergeschoss gelegenen Zimmers tödliche Verletzungen erlitt.

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Europäischen Insolvenzordnung: Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen einer Schuldnergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat bei Verlegung der Hauptverwaltung von einem dritten in einen zweiten Mitgliedstaat; Fortbestehen der internationalen Zuständigkeit des dritten Mitgliedstaats für den Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung bei Verlegung der Hauptverwaltung in den zweiten Mitgliedstaat vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag (EuGH-Vorlage des BGH 9. Zivilsenat)

EuGH-Vorlage vom 17.12.2020, AZ IX ZB 72/19, ECLI:DE:BGH:2020:171220BIXZB72.19.0Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV