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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die gerichtliche Untersagung einer Meinungsäußerung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Beschwerdeführerin – Herausgeberin einer Tageszeitung – in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist, indem ihr die Äußerung „Den Staat lehne [der Antragsteller] (…) ab“ mit der Begründung gerichtlich untersagt wurde, dass für diese Meinung kein Mindestbestand an tatsächlichen Anknüpfungstatsachen festzustellen sei. Die Berichterstattung betrifft einen Beitrag über eine aus Sicht ehemaliger Mitglieder sektenähnliche Gemeinschaft, der der Antragsteller des Ausgangsverfahrens vorstehe.

Erfolgloser isolierter Eilantrag im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug – Unzulässigkeit einer in der Hauptsache noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung und wegen Subsidiarität (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.01.2023, AZ 2 BvQ 1/23, ECLI:DE:BVerfG:2023:qk20230112.2bvq000123§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 56 Abs 3 S 2 SichVVollzG HE

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber scheidet aus dem Amt (Pressemeldung des BVerfG)

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat heute Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter Michael Huber die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Er scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident ihm bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesverfassungsrichterin Monika Hermanns scheidet aus dem Amt (Pressemeldung des BVerfG)

Am heutigen Tage hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Damit endete ihre 12-jährige Amtszeit. Wegen ihrer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Monika Hermanns bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.