Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: Bundesgerichtshof verlangt Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 30. März 2022 – 5 StR 358/21
Urteil vom 30. März 2022 – 5 StR 358/21
Bundesjustizminister schlägt Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden vor Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates vorgeschlagen. Lutz Goebel war zuletzt Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER und ist Geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH& Co. KG. Zudem hat er einige Beiratsmandate inne. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Ich freue mich, in … Neuer Vorsitz des Nationalen Normenkontrollrates (Pressemeldung des BMJV)
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung – hier des Landes Berlin –, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein Internetangebot in Form eines Stadtportals zu betreiben, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch in größerem Umfang Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind.
Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird u.a. über die Frage verhandeln, ob ohne gerichtliches Sachverständigengutachten davon ausgegangen werden kann, dass der Anton Schlecker e.K. i.L. durch das Drogeriekartell kein Schaden entstanden ist.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2021 (siehe Pressemitteilungen
Nr. 96/2021 vom 16. November 2021 und
Nr. 104/2021 vom 7. Dezember 2021) am
Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 415/21
Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 375/21
Urteil vom 24.03.2022 – 3 StR 375/21
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag im Organstreitverfahren zurückgewiesen, der die Frage betrifft, ob aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Recht folgt, für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten im zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen und über diesen Vorschlag abstimmen zu lassen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag verworfen, mit dem diese sich im Wege des Organstreits dagegen wandte, dass keiner der von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Präsidenten des 19. Deutschen Bundestages gewählt worden ist und der Deutsche Bundestag keine prozeduralen Vorkehrungen zum Schutz vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen geschaffen hat.
Zukünftig sollen Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen noch weitreichender möglich werden Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Die Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat hat für mich eine hohe Priorität. Ein wesentlicher Aspekt ist es dabei, dass wir Online-Gründungen von … Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat schreitet voran (Pressemeldung des BMJV)
Beschluss vom 10. Februar 2022 – III ZR 87/21
Urteil vom 17. März 2022 – III ZR 79/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Landgericht Berlin die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt hat, indem es ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Verfügung erlassen hat.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einschränkungen des Beherbergungs-, Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebs ihrer Hotels wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht zu sein.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) als unbegründet zurückgewiesen. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden und die Organklage darüber hinaus gegen die Unterzeichnung und den Abschluss von CETA wandten, hat der Senat sie als unzulässig verworfen.
Beschluss vom 3. März 2022 – 5 StR 495/21