Gericht

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz ärztlich bescheinigter Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr – Verfassungsrechtliche Bedenken wg fachgerichtlicher Annahme, die Gefahr würde sich nicht realisieren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels mit Blick auf die bereits vollzogene Räumung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 17.05.2022, AZ 2 BvR 661/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220517.2bvr066122Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93 Abs 1 S 3 BVerfGG, § 765a ZPO, § 766 ZPO

Anspruch der Betreiberin einer Praxis für Ergotherapie auf Zahlung einer Ausfallpauschale für kurzfristig abgesagte Termine zur Behandlung minderjähriger Kinder: Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und dem Behandelnden; Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug; Vereinbarung eines Behandlungstermins als kalendermäßige Bestimmung; rechtliche Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung bei Nichtbeachtung von Bestimmungen einer Coronaschutzverordnung (Urteil des BGH 3. Zivilsenat)

Urteil vom 12.05.2022, AZ III ZR 78/21, ECLI:DE:BGH:2022:120522UIIIZR78.21.0§ 296 S 1 BGB, § 297 BGB, § 328 BGB, § 615 S 1 BGB, § 630a BGB