Gericht

Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unbegründete Abweichung des Rechtsmittelgerichts von verfassungsgerichtlicher Rspr (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.07.2022, AZ 2 BvR 1630/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220722.2bvr163021Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 65 Abs 1 StVollzG NW

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Beschwerdeführenden sehen sich in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügt zudem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerden genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht; sie sind daher unzulässig.