Gericht

Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Aussetzung des in Hessen erteilten bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Verfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung von Art 7 Abs 3 GG hingegen unzulässig – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.01.2021, AZ 1 BvR 2671/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210119.1bvr267120Art 7 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 S 1 VwGO

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete.

Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.01.2021, AZ 2 BvR 2263/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210115.2bvr226320§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Aktualisierung der Informationsfilme und Herstellung der Barrierefreiheit des Films „Aufbau und Alltag“ (Pressemeldung des BVerfG)

Die Informationsfilme des Bundesverfassungsgerichts „Aufbau und Alltag“, „Geschichte“ und „Bedeutende Entscheidungen“ wurden in deutscher und englischer Fassung aktualisiert. Der Film „Aufbau und Alltag“ wurde mit neuen O-Tönen, Beratungsszenen sowie Szenen aus dem Gerichtssaal versehen und mit anderer Musik ausgestattet. Es sind neue Statements des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott zu sehen.

Verhandlungstermin am 24. Februar 2021, 11.00 Uhr – VIII ZR 36/20 (Widerrufsrecht beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung) (Pressemeldung des BGH)

Dem unter anderem für das Leasingrecht zuständigen VIII. Zivilsenat liegen derzeit zahlreiche Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden vor, in denen es jeweils zentral um die Frage geht, ob einem Leasingnehmer, der als Verbraucher einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Frage steht in dem ersten jetzt terminierten Verfahren zur Klärung an.

AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE  | in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021 (Pressemeldung des BVerfG)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen

Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.01.2021, AZ 2 BvR 1285/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210114.2bvr128520§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG