Gericht

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgleichheit im verwaltungsgerichtlichen PKH-Verfahren – Grundrechtsverletzung naheliegend – allerdings unzureichende Darlegungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Grundrechtsverstoß (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 22.03.2021, AZ 2 BvR 353/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210322.2bvr035321Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK, § 166 VwGO

Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung zu öffentlichen Bekanntmachungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gerichtet ist.