Gericht

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen Rechts – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Modalitäten der Ausführung eines Strafgefangenen nach Erledigung unzulässig – Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nicht dargelegt – angegriffene Entscheidung nicht zu beanstanden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.11.2022, AZ 2 BvR 2316/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221124.2bvr231621Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 Abs 1 VwGO