Gericht

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in familienrechtlichen Angelegenheiten – Stiefvater ist im Sorgerechtsverfahren bzgl seiner Stiefkinder kein Beteiligter iSd § 7 FamFG – Obliegenheit zur Vorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung auch bei unterbliebener Zustellung jener Entscheidung an den Beschwerdeführer (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 05.12.2022, AZ 1 BvR 1865/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221205.1bvr186522§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 7 FamFG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Musikers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die Indizierung eines dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzuordnenden Musikalbums aus Jugendschutzgründen wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr in Sachen 5 StR 269/22, zum Handel des Berliner Unternehmens „Bunte Blüte“ mit sogenannten CBD-Hanfprodukten (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2022, mit dem das Landgericht Teilhaber, Geschäftsführer und einen Mitarbeiter der Unternehmergesellschaft (UG) „Bunte Blüte“ vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen hat.

Besuch einer Delegation des Supreme Courts Irland beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 28. und 29. November 2022 besuchte eine Delegation des Supreme Courts Irland unter Leitung von Chief Justice Donal O’Donnell das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren unter anderem die Meinungsfreiheit sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union.

Mietshaus

Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör – Fehlen der förmlichen Zustellung der Anhörungsmitteilung – Mitteilung der Adressänderung wegen Umzugs – Unverzüglichkeit – Zweifel am Zugang – Anspruch auf gesetzlichen Richter – absoluter Revisionsgrund (Beschluss des BSG 11. Senat)

Beschluss vom 29.11.2022, AZ B 11 AL 21/22 B, ECLI:DE:BSG:2022:291122BB11AL2122B0§ 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 63 Abs 2 S 1 SGG, § 202 S 1 SGG