Gericht

Verhandlungstermin am 8. Dezember 2021, 10.00 Uhr – VIII ZR 190/19 (Einrede unverhältnismäßiger Kosten bei begehrter Ersatzlieferung für ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug) (Pressemeldung des BGH)

Nach seinen Urteilen vom 21. Juli 2021 (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 140/2021) wird sich der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in diesem Verhandlungstermin erneut mit Fragen des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselfahrzeugs (EA 189) beschäftigen.

Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG – keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der Frist erfolgte (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.10.2021, AZ 1 BvR 838/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20211021.1bvr083819§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG